welchen DVB-C Tuner für KD ist an besten? Klage vorm Amtsgericht anhängig

    • welchen DVB-C Tuner für KD ist an besten? Klage vorm Amtsgericht anhängig

      Hallo,

      dank meines so "TOLLEN NEUEN VERMIETERS" und es noch "TOLLEREN RICHTERS" :teach: darf ich mir den KD Dreck wieder zulegen. Das heist wenn ich weiter Fernsehen will. Die Gesellschaft wurde verkauft und Nebenabrede wegen der Schüssel wurde vom Gericht nicht anerkannt. X(

      Jetzt brauch ich halt 2 DVB-C Tuner um den Datenmüll via KD zu empfangen.

      6 Jahre DVB-C Schrottempfang = fast kein Tag ohne andauernde Störungen und über 30 Techniker Einsätze, interessierten das Gericht genau so wenig wie die Erlaubnis der alten SWG die Schüssel zu betreiben.

      Aber der ausländische in dem Fall 2 russische Mieter darf halt weiter via SAT schauen obwohl er sein Heimatprogramm auch über KD empfangen kann.

      so viel zum "GLEICHBERECHTIGUNGSGRUNDSATZ " das ich nicht lache :baby:

      cu Bohne02

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Bohne02 ()

    • Hi,
      wenn Du einen Balkon hast, hole Dir sowas >>> precon-shop.de/out/pictures/z6…r_ohne-betonplatte_z6.jpg ansonsten google nach getarnter Satschüssel!!!
      Nicht das Internet macht wahnsinnig, sondern die Wahnsinnigen machen das Internet!!
      Gruß goetzy200!! :denk:

      DM7020HDss, DM800sec, DM500HD-s, Tastatur Logitech K400r, iMac 21.5, MacBook, Lappi Debian Squeeze, iPhone 5, iPadmini, iPad3, PS3, Sat 13+19.2, Buffalo NAS 1TB


    • Mit welcher Begründung mußtest du deine Satschüssel entfernen?

      Ich hatte auch mal ein Problem mit meinem Vermieter, weil ich die Halterung für die Satschüssel an der Hauswand (Balkon) mit 4 Schrauben befestigt hatte. Also habe ich mir vom Bau eine Klemmstange geholt und die Satschüssel nun innerhalb des Balkones (sie darf auch nicht den Luftraum außerhalb des Balkones verletzen 8o) auf diese Weise angebracht und siehe da, seitdem (3 Jahre) hat sich der Vermieter diesbezüglich nicht mehr gemeldet.

      Soviel ich gehört habe, darf man die Schüssel "mobil" aufstellen, was heißt, daß die Haussubstanz nicht beschädigt wird. Somit ist die Schüssel beim eventuellen Auszug rückstandslos zu entfernen. Denn es ist egal, ob man sich seinen Balkon nun mit einer Satschüssel oder einem Schrank oder einem sperrigen Regal zustellt.

      Stand glaube ich irgendwann mal in der Infosat.

      1. DreamBox DM800 HD se
      120cm Ø
      USALS (53 Ost - 31,5 West)


      *

      2. Medialink BlackPanther 2Card
      60cm Ø
      Astra 19.2E/Hot Bird 13E (Monoblock)

    • Selfsat ist die getarnte Schüssel! Ansonsten kommt eigentlich nur der Sundtek DVB Stick infrage.
      neu GigaBlue Quad Plus Dual DVB-S + 2x DVB-C
      alt Dream 7020 HD / WLAN / 640GB Samsung / HD+
      alt Dream 800 HD se / WLAN / Sundtek USB Kabel Tuner / 640GB Samsung / HD+
      neu Samsung UE65HU8590
      alt Samsung UE65F9090
      alt Samsung UE40D8090
      Fantech MM-FHDL + WiFi und 2TB Samsung
    • Hallo,

      es war erst mal die Güteverhandlung doch der Richter ließ durchblicken das er die Klage zulässt und ich verurteilt werde diese abzubauen.

      1. KD ist anliegend im Haus
      2. erkennt er die Genehmigung der alten SWG nicht an
      3. kann die jederzeit widerrufen worden sein
      4. Vermieter sagt "runter damit"

      Das war salopp die Begründung. Vor allem fordert der neue Vermieter zusätzlich ein Unterlassungsurteil. :P

      Ich hab jedenfalls auf den Prozess bestanden komme was will. Nach meinem Wissen schränkt der Richter mit einem Unterlassungsurteil mein Recht auf Informationsfreiheit ein. Dann soll er das tun und auf zum Landgericht.

      Es gab auch nie eine Interessensabwägung seitens des "NEUEN" Vermieters und ich lasse mir garantiert nicht vorschreiben was ich sehen darf und was nicht. Auch die SAT Anlage ist:

      1. auf aktuellem Stand der Technik ( Unicabel )
      2. mobil es wurde kein Eingriff in die Bausubstanz vorgenommen wie bohren z.B.
      3.hatte ich die Genehmigung schon seit 2006 von der alten SWG
      4. ist Sie gegen Blitz usw. versichert incl. Schäden am Haus oder Personen
      5. stört Sie auch die Ansicht nicht und kein Mieter beklagt sich

      Auch KD kann meinen Informationsbedarf wenn es denn Fehlerfrei funktionieren würde nicht stillen. Denn Astra bietet mehr als 1000 Sender an und KD nur 100 rum. Das Netz ist hier noch nicht ausgebaut und es wird in Naher Zukunft auch nicht dazu kommen. Auch wenn das los ginge würde das Angebot weit unter dem sein was ASTRA bietet.

      Kabel Digital Belegung Netz Glauchau

      ausgewähltes Netz: Plauen (ändern)
      Versorgungsgebiet: Fraureuth, Glauchau, Hartenstein, Lichtentanne, Meerane, Mülsen, Reinsdorf, Werdau, Wilkau-Haßlau, Zwickau
      Kopfstation: Plauen 0
      Ausbaustatus: nicht ausgebaut
      Network ID: 61441


      [Blockierte Grafik: http://img196.imageshack.us/img196/2038/img0142fe.jpg]


      Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass uns monatelang keine Mietschuldenfreiheits -Bescheinigung ausgestellt wurde. Diese wurde mit der Begründung "KEINE" vom Vermieter abgelehnt. Oh, ja wir sind Mietschuldenfrei aber bestätigt hat die SWG dies erst 1 Tag vor Klageeinreichung unserer Seitz.
      Es ist nun mal auf dem Wohnungsmarkt so üblich diese zu verlangen und auch die SWG verlangt diese. Nur auszustellen will Sie keine.

      Ein Schelm der denkt das die uns in der Wohnung eingesperrt haben damit wir auch bis zum Verhandlungstermin noch da sind.


      cu Bohne02

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Bohne02 ()

    • Lass bloss den Rechtsirrtum des Amtsgerichts nicht rechtskräftig werden, d.h. gehe danach unbedingt in die Rechtsmittelinstanz. Bin selbst Jurist. Hirnrissig, was der "Kollege" da von sich gibt.
      Grüsse aus dem "ganz Nahen Osten" vom Burkhardtsdorfer

      Der Mensch wird geboren, blamiert sich, und stirbt!
    • Hallo,

      mal ein kleines Update wegen dem Verfahren. Der Richter hat sich nach erneuter Prüfung nun doch entschlossen das Verfahren weiterzuführen.
      Die Gegenseite hat er nun um Stellungnahme zu unseren letzten eingereichten Schriftsatz aufgefordert. Es ist also noch alles offen.
      Mein Anwalt ist jedenfalls der Meinung, dass wir egal welche Entscheidung beim Amtsgericht fällt noch mindestens das Landgericht vor uns haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bohne02 ()

    • Halloo...

      so zu dem Rechtsstreit gab es ein eindeutiges Urteil. :P

      DIE SCHÜSSEL DARF BLEIBEN DER VERMIETER DARF DIE KOSTEN DES RECHTSSTREITS ZAHLEN. =) =) =) =) =) :P :P :P :P

      Im Namen des Volkes ENDURTEIL

      für Recht erkannt:

      1. Die Klage wird abgewiesen
      2.Die Kosten trägt die Klägerin
      3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

      Tatbestand

      Von der Darstellung eines Tatbestandes wird abgesehen, da die Entscheidung nicht rechtsmittelfähig ist.


      Begründung:


      Die Klage ist unbegründet, weil das Beseitigungsinteresse der Klägerin als Vermieterin bezüglich der streitigen Parabolantenne hinter dem berechtigten Informationsinteresse der Beklagten zurückzutreten hat und im Übrigen die Klägerin eine Beschädigung ihres Eigentumes durch das Anbringen der streitgegenständigen Parabolantenne nicht bewiesen hat.

      usw..... Auszug Ende




      sogar meine Beiträge hier im Forum haben die zu ihrer Beweisführung verwendet. :rolleyes:

      Also in meinem Fall war Recht haben und Recht bekommen zumindest mal gegeben.

      cu Bohne02

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bohne02 ()

    • Glückwunsch ;)

      Original von Bohne02
      ...

      sogar meine Beiträge hier im Forum haben die zu ihrer Beweisführung verendet. :rolleyes:

      ...


      8o Erklär genauer bitte...


      Kannst du das gesamte (bzw. der relevante Teil) Urteil hier in pdf Form hochladen? Deine Daten kannst ja schwärzen...Danke :)
      "Wer ins Wasser sieht, sieht den Himmel auf Erden"
    • Original von Bohne02
      Hallo,

      mal ein kleines Update wegen dem Verfahren. Der Richter hat sich nach erneuter Prüfung nun doch entschlossen das Verfahren weiterzuführen.
      Die Gegenseite hat er nun um Stellungnahme zu unseren letzten eingereichten Schriftsatz aufgefordert. Es ist also noch alles offen.
      Mein Anwalt ist jedenfalls der Meinung, dass wir egal welche Entscheidung beim Amtsgericht fällt noch mindestens das Landgericht vor uns haben.


      sehe gerade es hat sich ja erledigt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von starloewe ()