EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien - Auswirkungen fürs MediaPortal?

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    • EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien - Auswirkungen fürs MediaPortal?

      Hallo,

      InfoDigital meldet folgendes:


      EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien

      (dpa) - Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch, den 26. April, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.

      Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
      Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.

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      Die Meldung kann hier nachlesen werden.

      Im Urteil geht es zwar um einen Mediaplayer, der in den Niederlanden verkauft wird, aber grundlegend geht es um das Streamen urheberrechtlich geschützter Werke, wie es ja auch im MediaPortal mit den Portalen in der Rubrik "Grauzone" möglich ist. Und was da auf dem Player installiert ist, hört sich verdammt nach dem Aufbau des MediaPortals an (kenn mich da technisch aber nicht sonderlich gut aus). Welche Auswirkungen wird das Urteil auf Plugins wie das MediaPortal haben? Stelle das mal hier zur Diskussion.


      Viele Grüße

      Xaphox
    • Es geht doch darum das keine Produkte verkauft werden dürfen die es schon OnBoard haben wie der Fall aus den Niederlanden. Was Du nachträglich auf ein Endgerät installierst und damit "geschützte Inhalte" damit abruft hat damit eigendlich nichts zutun und machst Du auf eigene Gefahr !

      Die Rechteinhaber könnten die Anbieter des MP angehen, wobei die Sache wäre dann wieder gegessen wenn es nur Legale Streams gäbe und der Nutzer sich selber die "nicht legalen" Streams besorgt und installiert.

      Eins sollte aber jedem klar sein das auch Streaming wie auch Cardsharing nicht legal sind und auch die es nutzen vom Rechteinhaber Strafrechtlich verfolgt werden können.

      Nur eben ist es bedeutend schwerer Beweise zu finden um die Nutzer zu belangen und die meisten "grossen" Dienste eh nich in EU gehostet sind.
      Config Receiver Standort 1: DM900UHD ; DM820HD ; Vodafone Kabel; Server: Raspberry Pi 3; Nas: Synology DS620 Slim 10TB
      Config Receiver Standort 2: DM900UHD ; DM525HD; DM520HD; Orbit 13,0;16,0;19,2,;23,5

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheMatrix ()

    • Unterm Strich ist die Entscheidung des EuGH nichts neues. Seit Jahren gibt es doch die Rechtsprechung anderer Gerichte, wonach der Einsatz und Vertrieb spezieller Software zur Überrwindung von Kopier- oder Wiedergabesperren illegal ist.
      Ich denke da mal an das beliebte Windows-Tool "Clone-CD". Im EU-Gebiet offiziell nicht zu bekommen. Im Ländern mit anderem Urheberrecht manchmal schon, was aber nichts daran ändert, dass der Kauf und Einsatz des Programms in der EU illegal ist.

      Nun konnte man offensichtlich einen Mediaplayer kaufen, der vergleichbare Funktionen der vorgenannten Software hat. Damit macht dasnDing letztlich illegales Zeugs, was eben - so der EuGH in gewohnter Tradition - unzulässig ist. Diese Feststellung betrifft sowohl den Hersteller, als auch die Käufer/Nutzer.
      Ich gehe davon aus, dass der Hersteller das Gerät mit den genannten Funktionen vom (europäischen) Markt nehmen wird, was die Eigentümer der Geräte machen müssen diese selbst entscheiden :evil: :saint: !

      Ach ja, das wäre dann mit dem Einsatz ähnlicher Plugins fürs Mediaportal nicht anders.
      Grüsse aus dem "ganz Nahen Osten" vom Burkhardtsdorfer

      Der Mensch wird geboren, blamiert sich, und stirbt!
    • Es ist schwerer an die IPs zu kommen, nicht mehr und nicht weniger heisst das...wer dennoch "erwischt" wird, kann belangt werden.
      Dies betrifft also Filesharer wie auch nun Streamer gleichermassen, das zum Urteil.

      Es wird jedoch weiterhin von Fall zu Fall einzeln geurteilt.
      "Wer ins Wasser sieht, sieht den Himmel auf Erden"
    • "Viele Nutzer fragen sich nun, ob das Urteil rückwirkend Konsequenzen haben wird. Das hängt nach Ansicht von Solmecke vor allem davon ab, welche IP-Adressen der Nutzer hinterlässt.
      "Genau diese IP-Adresse ist jedoch nur dem illegalen Portal bekannt, welches meist anonym operiert und oft keine IP-Adressen speichert", erklärt der Anwalt. Daher habe ein Rückverfolgung meist nur wenig Aussicht auf Erfolg. Nutzer müssen sich hier also keine allzu großen Sorgen machen."

      Quelle: focus.de/digital/internet/anwa…vermeiden_id_7041521.html

      Man kann also mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Streamingportale die IP Adresse nicht speichern, Restrisiko bleibt aber bestehen...
    • TheMatrix schrieb:

      Die Rechteinhaber könnten die Anbieter des MP angehen, wobei die Sache wäre dann wieder gegessen wenn es nur Legale Streams gäbe und der Nutzer sich selber die "nicht legalen" Streams besorgt und installiert.
      Ich glaube, genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, könnte schon die Zurvefügungstellung einer Funktion, mit der sich illegale Streams anschauen lassen, strafbar sein. Und diesen Zugang bietet das MP ja. Du hast natürlich Recht: Wenn der Nutzer selbst was installiert, ist er der Rechtsverletzer. Niemand bestraft Bosch, wenn einer einen anderne mit einer Bohrmaschine ermordert. :D

      Letztendlich ist es aber egal, ob es sich um Hard- oder Software handelt, mit der ich mir Zugang zu illegaler Ware verschaffe. Wer diese wie auch immer anbietet, macht sich ja eigentlich der Hehlerei schuldig. Ein Drogendealer macht ja auch nichts anderes, als illegale Ware anzubieten und lässt mir die Wahl, ob ich sie annehme oder nicht. Diesem Schema folgt auch das MP mit der Funktion zur Aktivierung der Grauzone/illegalen Streams. Und es wird ja jetzt keiner sagen, dass ein Drogendealer kein Verbrecher ist, oder? ^^

      Auch der Hinweis im MP an den Nutzer, dass diese Streams Inhalte transportieren, die im Land des Nutzers illegal sein könnten, halte ich für wenig rechtssicher. In welchem Land ist denn ein raubkopierter Film legal? Allein die Verbreitung ist eine rechtliche Grauzone, weil man sich nicht einigen kann, ob das Zwischenspeichern beim Streaming eine Kopie ist oder nicht. Das reine Zurverfügungstellen eines Zugangs zu illegaler Ware - und damit sind wir wieder beim Beispiel des Drogendealers - ist ein Rechtsverstoß. Oder seh ich das falsch? :denk:


      Gruß

      Xaphox
    • Xaphox schrieb:

      Ein Drogendealer macht ja auch nichts anderes, als illegale Ware anzubieten und lässt mir die Wahl, ob ich sie annehme oder nicht. Diesem Schema folgt auch das MP mit der Funktion zur Aktivierung der Grauzone/illegalen Streams. Und es wird ja jetzt keiner sagen, dass ein Drogendealer kein Verbrecher ist, oder? ^^
      Sorry, aber dein Vergleich ist irgendwie Humbug.
      In allen Ländern der Erde -ausser Deutschland- gibt es ein Tempolimit. Nach deiner Logik bieten also alle Autohersteller der Welt klar rechtswidrige Güter an -weil zu schnell um im Gesetzesrahmen zu bleiben- oder wie? Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Menschen -die zu schnell fahren- sich illegal verhalten?....
    • Mediaportal ist ja auch nur ein Mittelsmann, quasi der der dir sagt wo der Dealer steht ;) oder dir vorher dein Geld für den Stoff wechselt. Probleme bekommen wenn dann nur die Contenthoster, die den illegalen Kram halt löschen müssen sonst gibt es ne Anklage. So läuft es auch zB im Usenet. Die Provider bekommen die take down Anfrage für bestimmtes Material und löschen das dann eben. Die Streamhoster sind da irgendwie schwieriger zu greifen, wobei zB rapidshare ja mittlerweile auch der Zahn gezogen wurde.