Hallo,
InfoDigital meldet folgendes:
EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien
(dpa) - Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch, den 26. April, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.
Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.
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Die Meldung kann hier nachlesen werden.
Im Urteil geht es zwar um einen Mediaplayer, der in den Niederlanden verkauft wird, aber grundlegend geht es um das Streamen urheberrechtlich geschützter Werke, wie es ja auch im MediaPortal mit den Portalen in der Rubrik "Grauzone" möglich ist. Und was da auf dem Player installiert ist, hört sich verdammt nach dem Aufbau des MediaPortals an (kenn mich da technisch aber nicht sonderlich gut aus). Welche Auswirkungen wird das Urteil auf Plugins wie das MediaPortal haben? Stelle das mal hier zur Diskussion.
Viele Grüße
Xaphox
InfoDigital meldet folgendes:
EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen und Serien
(dpa) - Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch, den 26. April, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.
Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.
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Die Meldung kann hier nachlesen werden.
Im Urteil geht es zwar um einen Mediaplayer, der in den Niederlanden verkauft wird, aber grundlegend geht es um das Streamen urheberrechtlich geschützter Werke, wie es ja auch im MediaPortal mit den Portalen in der Rubrik "Grauzone" möglich ist. Und was da auf dem Player installiert ist, hört sich verdammt nach dem Aufbau des MediaPortals an (kenn mich da technisch aber nicht sonderlich gut aus). Welche Auswirkungen wird das Urteil auf Plugins wie das MediaPortal haben? Stelle das mal hier zur Diskussion.
Viele Grüße
Xaphox