Sky hat auf allen Ebenen beim Obersten Gerichtshof verloren.
Punkt 1.1.2 (dass Empfangsgeräte unbrauchbar werden) ist der, den wir alle als Sieg bezeichnen können!
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen.
¯\_(ツ)_/¯
"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."
....was machen die in Deutschland eigentlich in Sachen Verbraucherschutz? Da soll es doch ein Bundesministerium geben. Ich hab mal gelernt, dass dort Gesetzentwürfe gemacht werden, die dann ins Parlament eingebracht werden können usw.
Erinnnert mich an die Sache mit dem Diesel, d.h. woanders ist man offensichtlich in Sachen Verbraucherschutz oft weiter.
(Sorry, wenn zum Teil off topic)
Grüsse aus dem "ganz Nahen Osten" vom Burkhardtsdorfer
Der Mensch wird geboren, blamiert sich, und stirbt!
Hinsichtlich 27 von in den AGB des beklagten Unternehmens enthaltener Klauseln sowie einer bestimmten Geschäftspraktik wurde dem mit Verbandsklage geltend gemachten Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren eines zur Klage befugten Verbandes im Sinne des § 29 Abs 1 KSchG stattgegeben.
Die betroffenen Klauseln sind gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB, intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG, also unklar oder unverständlich abgefasst, oder verletzen andere Gesetzesvorschriften, unter anderem § 9 Abs 1 KSchG, wonach Gewährleistungsrechte des Verbrauchers vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können. Die Klauseln betreffen etwa die Zahlungsmöglichkeiten des Verbrauchers, Fragen der Gewährleistung und den Zugang von Mitteilungen. Hinsichtlich der beanstandeten Geschäftspraktik darf sich die Beklagte nicht mehr auf telefonische Vertragsabschlüsse über Dienstleistungen nach von ihr eingeleiteten Anrufen berufen und Forderungen geltend machen, obwohl Verbraucher ihr keine schriftlichen Erklärungen über die Annahme des Anbots auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben. Insofern brachte der Oberste Gerichtshof das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zur Anwendung.